Das KOMPETENZWERK bietet
Hilfen für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Familien
Wir bieten für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Familien mit Schwierigkeiten im emotionalen und sozialen Bereich die unterschiedlichsten Angebote im Bereich Hilfen zur Erziehung, die im Rahmen der §§ 27ff. SGB VIII durch das Jugendamt/Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) einen überprüften Hilfebedarf haben.
Das Kompetenzwerk bietet folgende ambulante und stationäre Hilfeformen an:
- § 18 Abs. 3 SGB VIII; Begleiteter Umgang
- § 19 SGB VIII; Stationäre Hilfen für Schwangere, Mütter, Väter, Divers und deren Kinder
- § 28 SGB VIII; Soziale Gruppenarbeit
- § 30 SGB VIII; Erziehungsbeistand
- § 31 SGB VIII; Sozialpädagogische Familienhilfe
- § 34 SGB VIII; Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht
- Familienanaloge Wohngruppen
- Sonst. betreute Wohnform (§§ 34, 41, 48a SGB VIII) - §§ 34, 41, 48a SGB VIII; Sonst. betreute Wohnform für Mütter, Väter, Divers und deren Kinder
- §§ 34, 41, 48a SGB VIII; Sonstige betreute Wohnform für unbegleitete minderjährige Ausländer
- § 35 SGB VIII; Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
im trägereigenen Wohnraum - § 35a SGB VIII; Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- § 35a SGB VIII; Integrationshilfe/Teilhabe an schulischer Bildung
- § 42 SGB VIII; Inobhutnahmeeinrichtung
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