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Betreuung im trägereigenen Wohnraum

Ziel ist es, Minderjährige und junge Volljährige durch Erziehung, Betreuung, Beratung und Therapie zu einem selbständigen Leben in der Gesellschaft zu befähigen. Die Selbständigkeit und Handlungsfähigkeit der jungen Menschen sowie deren Unabhängigkeit von institutioneller Hilfe ist das Ziel aller Hilfen und Maßnahmen.

Ab einem Aufnahmealter von 16 Jahren bietet der Träger die Betreuung im trägereigenen Wohnraum an. Grundlage ist § 35 SGB VIII. Diese Hilfsmaßnahme beinhaltet Betreuung, Rufbereitschaft, wirtschaftliche Jugendhilfe einschließlich Miete.

Die Wohnungen sind in der Regel für eine Person geeignet. Ein Ziel kann die weitere Verselbständigung und im Anschluss an die Maßnahme Weitervermittlung in eigenen Wohnraum sein.