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Aufsuchende Familientherapie

Das Angebot der aufsuchenden Familientherapie (AFT) wendet sich an alle Familiensysteme im weitesten Sinne. Familie wird dabei definiert als mindestens eine Erziehungsperson und ein Kind bzw. ein Jugendlicher/junger Volljähriger.

Die aufsuchende Familientherapie richtet sich aufgrund ihres niederschwelligen Ansatzes an Familien, die an diese Form der Hilfe überhaupt erst herangeführt werden müssen, u. U. andere Hilfe nicht annehmen bzw. nicht freiwillig mit dem zuständigen Jugendamt zusammenarbeiten, denen der Gedanke an eine Familientherapie (z.B. in einer Beratungsstelle) eher fremd und abstrakt erscheint und die in dieser Hinsicht Berührungsängste haben.

Zudem ist diese Hilfe für Familien geeignet, die aufgrund sozialer oder beruflicher Belastungen z.B. Versorgungsprobleme der Kinder, das Haus nur schwer verlassen können. Die Familientherapeuten versuchen sich hier nach den Bedürfnissen der Familie zu richten.

Aufsuchende Familientherapie richtet sich nach nach § 27, § 31 SGB VIII und § 41 SGB VIII entsprechend dem Konzept der aufsuchenden Familientherapie.

Familientherapie wird als aufsuchende ambulante Form als eigenständige Hilfe angeboten.